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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Ehrenamtliche Schiedsmänner und Schiedsfrauen

Schiedsmann:

Bernd Tegelkamp
Friedrich-Bölck-Straße 12 a
23843 Bad Oldesloe

stellvertretenden Schiedsfrau:

Kristin Diercks-Petersen
Schierblicken 14
23843 Bad Oldesloe

Die ehrenamtlichen Schiedsleute werden durch die Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt, sie sind zuständig für außergerichtliche Schlichtungsverfahren. Sie werden tätig bei bestimmten leichten Straftaten, die dann nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
Das sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. In diesen Fällen stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren meistens ein und verweist die Anzeigenerstatterin oder den Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg.
Damit ist der Rechtsweg aber keineswegs abgeschlossen. Vielmehr ist die Möglichkeit eröffnet, über einen Sühneversuch beim Schiedsamt das Recht weiter zu verfolgen und gegebenenfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern.
Wie die Erfahrung zeigt, wird in einer dann anberaumten Schlichtungsverhandlung, zu der die Beteiligten persönlich erscheinen müssen, über die Hälfte der Streitigkeiten durch eine rechtsverbindliche Einigung beigelegt. Der soziale Friede kann so wieder hergestellt werden. Ist der Sühneversuch erfolglos geblieben, kann mit einer Sühnebescheinigung Klage bei Gericht erhoben werden.

Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann kann auch freiwillig bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlichrechtliche Ansprüche angerufen werden.
Bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit der Kauffrau oder dem Kaufmann oder der Handwerkerin und dem Handwerker um die Ecke empfiehlt sich dies ebenso, wie bei vielen Auseinandersetzungen, die sich aus dem täglichen Zusammenleben -zum Beispiel als Nachbarinnen oder Nachbarn- ergeben können.
Beim Schiedsamt treffen sich die Parteien in umkomplizierter Atmosphäre, um sich über ihren Konflikt auseinanderzusetzen. Die Schiedsperson kann dabei auch einen Ortstermin machen und Zeuginnen oder Zeugen und Sachverständige hören. Mit Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes erarbeiten die Parteien eine für beide befriedigende Lösung.
Das Ergebnis der Schlichtung -der sogenannte Vergleich- wird protokolliert. Dieser Vergleich ist von gleicher Rechtsqualität wie ein vor Gericht geschlossener Vergleich; aus ihm kann vollstreckt werden.

weitere Infos finden Sie unter www.schiedsstellen.de

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