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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
(EU-einheitlichen Parkausweis)
  1. Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde oder Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder einer vergleichbaren Funktionseinschränkung erhalten auf Antrag eine auf 5 Jahre befristete Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis zur Inanspruchnahme sonstiger Parkerleichterungen mit Nutzung der Schwerbehindertenparkplätze.Voraussetzung ist der Eintrag des Merkmals „aG” (=außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl” (=Blind) im Schwerbehindertenausweis, ausgestellt vom Landesamt für soziale Dienste (externer Link).

  2. Personen, denen vom Landesamt für soziale Dienste (externer Link) die Merkzeichen „G” (Gehbehinderung), „B” (Begleitung) und ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) zuerkannt wurden.

    oder

    Personen, denen die Merkzeichen „G”, „B” und ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 für Funktionsstörugen des Herzens oder der Atmungsorgane zuerkannt wurden,

    oder

    Personen, die an Morbus Crohn oder Clitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt,

    oder

    Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt

    erhalten auf Antrag eine auf 5 Jahre befristete Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis zur Inanspruchnahme sonstiger Parkerleichterungen ohne Nutzung der Schwerbehindertenparkplätze.

Notwendige Unterlagen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Paßbild
  • Personalausweis
  • eine von der berechtigten Person unterzeichnete Vollmacht, sofern eine andere Person die Ausnahmegenehmigung beantragt bzw. abholt.

Gebühren: gebührenfrei


Sonderregelung in Schleswig-Holstein:
Nachstehend genannte Personen können auf Antrag für Schleswig-Holstein ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erhalten:

  • Gehbehinderte mit dem Merkzeichen „G” (anerkannter Grad der Behinderung mind. 70 und max. Gehstrecke ca. 100 m)
  • Personen mit erheblicher vorübergehender oder noch nicht amtlich anerkannter dauernder Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung (max. Gehstrecke 100 m)

Diese Ausnahmegenehmigung gilt nicht für das Parken auf den mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol)  für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde reservierten Parkplätzen!

Die Ausnahmegenehmigung wird außer in Schleswig-Holstein in folgenden Bundesländern anerkannt:
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz

Notwendige Unterlagen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Personalausweis
  • eine von der berechtigten Person unterzeichnete Vollmacht, sofern eine andere Person die Ausnahmegenehmigung beantragt

Gebühren: gebührenfrei

Weitere Information:
Informationsblatt „Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen” (externer Link)


Zuständige Stelle:

Bürgeramt – Ordnungsamt
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Zimmer: 1.04
Tel.: 04531 504-466
Fax: 04531 504-904

Öffnungszeiten:

Montag–Freitag

8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr

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