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Zuständig für die Beurkundung eines Kirchenaustritts ist das Wohnsitzstandesamt.
(Für Einwohner des Amtes Bad Oldesloe-Land ist ebenfalls das Standesamt Bad Oldesloe zuständig.)
Die Erklärung gilt nur für den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann man seinen Kirchenaustritt wirksam erklären. Dazu ist das persönlich Erscheinen beim Standesamt erforderlicht. Alternativ ist auch eine Erklärung bei einem Notar möglich.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Gebühren betragen 10 € für die Erklärung beim Standesamt.
Für die Änderung der Lohnsteuerkarte ist das Finanzamt zuständig.
Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei dem entsprechenden Kirchenbüro.
Zuständige Stelle:

Standesamt
Hagenstraße 17/18, 23843 Bad Oldesloe
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
E-Mail: Standesamt@badoldesloe.deTel. 04531 504-330 + 331 + 332
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr
Seiteneingang Rathaus
„Beer-Yaacov-Weg”
(früher: Weg zum Bürgerpark)