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In verschiedenen Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige für eine Eheschließung in dem dortigen Staat ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies besagt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen die geplante Eheschließung bestehen.
Um bei Bedarf ein entsprechendes Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu können, sind nahezu die gleichen Prüfungen der Ehefähigkeit wie bei der Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland erforderlich. Welche Unterlagen im Einzelfall (insbesondere bei Beteiligung eines ausländischen Staatsangehörigen) erforderlich sind, können Sie bei uns erfragen.
Die Gebühren betragen 40 € bzw. 80 € bei der Anwendung ausländischen Rechts.
Bitte erkundigen Sie sich zunächst bei einer Botschaft des Staates in dem Sie heiraten möchten, welche Unterlagen dort für die Eheschließung erforderlich sind und in welcher Form diese vorzulegen sind (Internationale Urkunde oder deutsche Urkunde mit entsprechender Übersetzung evtl. mit Apostille oder Legalisation).
Zuständige Stelle:

Standesamt
Hagenstraße 17/18, 23843 Bad Oldesloe
Postanschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
E-Mail: Standesamt@badoldesloe.deTel.: 04531 504-330 + 331 + 332
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr
Seiteneingang Rathaus
„Beer-Yaacov-Weg”
(früher: Weg zum Bürgerpark)