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Sozialhilfe ist demjenigen zu gewähren, der keine 3 Stunden täglich arbeiten und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann. Der Träger der Sozialhilfe entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (Rechtsanspruch dem Grunde nach) über das Maß, die Art und Form der Sozialhilfe.
Zuständig für die Bearbeitung der Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - ist grundsätzlich das örtliche Sozialamt der Wohnsitzgemeinde.
Notwendige Unterlagen:
Je nach Einzelfall sind nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin erforderliche Unterlagen vorzulegen, insbesondere Ausweispapiere, sämtliche Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Sparbücher, Vermögensnachweise, etc.
Rechtliche Grundlagen:
Sozialgesetzbuch I, X und XII
mehr Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (externer Link)
Zuständige Stelle:
Bürgeramt
Sozialamt
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.de
Telefonnummer nach Buchstaben:
A–Br 04531 504-310 Bs–J 04531 504-311 K–Pe 04531 504-313 Pf–Z 04531 504-312
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag + Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 8–12 Uhr
+ 14.30–17 UhrMittwoch geschlossen