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Wenn Sie eine öffentliche Fläche (wie z. B. Straße, Gehweg, Platz) „über den Gemeindegebrauch hinaus” nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Bad Oldesloe.
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise das Aufstellen von Waren, Informationsständen, Containern, Tischen und Stühlen, Gerüsten, Verteilen von Flyern, das Aufhängen von Plakaten
Gebühren
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der „Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Bad Oldesloe”
Hinweise
Rechtliche Grundlagen
Formular
Zuständige Stelle:
Finanzen
Bußgeldstelle
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.deAnsprechpartner: Herr Grube
E-Mail: wolfgang.grube@badoldesloe.de
Tel.: 04531 504-237
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr