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Veranstaltungskalender
Was ist los in Bad Oldesloe?


„Die heile Welt der Diktatur? Herrschaft und Alltag in der DDR”
Plakatausstellung
vom
2.–31. Mai 2012

im Rathaus
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Ferienpass 2012
Der Verkauf beginnt am
14. Mai 2012.
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Een gode Partie – Plattdeutsche Komödie
Samstag,
19. Mai 2012
20 Uhr

in der Festhalle
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Internationaler Museumstag

Sonntag,
20. Mai 2012
von 12–18 Uhr
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WEITERBILDUNGSMESSE für Frauen
Dienstag,
22. Mai 2012
16 bis 20 Uhr

im Rathaus
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Vollsperrungen in Poggensee
21. Mai bis 8. Juni
Vollsperrung Höhe Freibad
und
11. Juni bis 29. Juni
Vollsperrung am Ortsausgang Richtung Steinfeld
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Berufe in
Schleswig-Holstein
hier klicken (externer Link www.berufe-sh.de)


Energieberatung der Verbraucherzentale Schleswig-Holstein
jeden 1. + 3. Freitag im Monat,
14–18 Uhr

Anmeldung unter Tel. 04531 504-0
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Asklepios Klinik
Asklepios Klinik Bad Oldesloe (externer Link)

Gewerbeangelegenheiten

Definition Gewerbe:
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf eine gewisse Dauer ausgeübte Tätigkeit.

Kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung:
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind z. B. Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Weinbau), Fischerei, Bergbau, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten, sowie Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer Steuerberater, Ingenieure, Ärzte, Heilberufe, Künstler, Unterrichtswesen, Erziehung von Kinder gegen Entgelt, die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Anzeigepflichtig sind:

Gewerbeanmeldung
Der Beginn eines Gewerbes in Bad Oldesloe ist gleichzeitig bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Dies gilt für selbständige Gewerbetreibende/ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle (bei Neuerrichtung, bei Übernahme oder bei Verlegung von einem anderen Meldebereich nach Bad Oldesloe). Der Eintritt in eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) ist ebenfalls anzumelden.

Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Makler-, Baubetreuer-, Reise-, Taxen- oder Gaststättengewerbe) oder ein Handwerk betreiben will, hat bei der Anzeige die entsprechende Erlaubnis zu beantragen oder nachzuweisen bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.

  
Sie brauchen folgende Unterlagen:

  • Einzelunternehmen: Personalausweis (mit aktueller Wohnanschrift – ersatzweise  Meldebescheinigung) bei ausländischen Personen: Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung, Meldebescheinigung) – bei handelsregisterlich eingetragener Firma Handelsregister(HR)-Auszug.
  • GbR: Jede/r Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig –  siehe Einzelunternehmen
  • OHG: Jede/r Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig – siehe Einzelunternehmen + HR-Auszug
  • KG: Jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig – siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug (Kommanditisten sind nur anzeigepflichtig, wenn sie Befugnis zur Geschäftsführung haben)
  • GmbH: Der/die Geschäftsführer/in ist anzeigepflichtig (ggf. weitere Geschäftsführer mit allen Angaben auf einem Beiblatt aufführen und unterschreiben lassen) – siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug
  • GmbH & Co. KG: Jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig – siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug; in der Regel ist eine GmbH persönlich haftend, in dem Fall auch den HR-Auszug der GmbH – siehe GmbH
  • GmbH in Gründung: Jeder Gründer muss sein Einverständnis erklären, dass die GmbH vor der HR-Eintragung gewerblich angemeldet wird (formlos) –  ferner benötigen wir eine vollständige Kopie des notariellen Gründungsvertrages sowie alle Unterlagen der Gründer – siehe Einzelunternehmen. Für die juristische Person gilt die Gewerbeanmeldung erst dann, wenn uns der HR-Auszug vorgelegt wird.

Gebühren, Kosten
Gewerbeanmeldung je Anzeige: 25 €

Formular

  • Gewerbe-Anmeldung (PDF-Datei)
    Aus rechtlichen Gründen kann die Gewerbe-Anmeldung nicht als E-Mail erfolgen, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen 
§§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)

Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbes innerhalb des Meldebereiches Bad Oldesloe sowie der Wechsel/Änderung oder die Erweiterung des Gegenstandes muss gleichzeitig bei unserer Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Gebühren, Kosten
Gewerbeummeldung: 25 €

Formular

  • Gewerbe-Ummeldung (PDF-Datei)
    Aus rechtlichen Gründen kann die Gewerbe-Ummeldung nicht als E-Mail erfolgen, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)

Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes (auch bei Verlegung in einen anderen Meldebereich) sowie der Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG ist unserer Ordnungsbehörde gleichzeitig anzuzeigen.

Sie brauchen folgende Unterlagen:

  • Formlose schriftliche Abmeldung oder Formular zur Abmeldung

Gebühren, Kosten
Gewerbeabmeldung: kostenlos

Formular

  • Gewerbe-Abmeldung (PDF-Datei)
    Aus rechtlichen Gründen kann die Gewerbe-Abmeldung nicht als E-Mail erfolgen, da Ihre Unterschrift erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)

Informationen zu Auskünfte aus dem Gewerberegister hier...


Zuständige Stelle:

Fachbereich Bürgeramt
Gewerbeamt
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-340 + 344

Öffnungszeiten:

Montag–Freitag

8–12 Uhr

Donnerstag

14.30–17 Uhr

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