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Das Halten von Hunden ist steuerpflichtig.
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oldelsoe sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde sind mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt anzumelden.
Notwendige Unterlagen
Für die Anmeldung:
Bei der Abmeldung:
Rechtliche Grundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Oldeslloe (PDF-Datei)
Steuerhöhe
Die Steuer beträgt jährlich:
In bestimmten Fällen wird eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt (siehe Hundesteuersatzung).
Formulare
Informationen über Hundehaltung finden hier...
Zuständige Stelle:
Fachbereich Finanzen
Allgemeine Finanzwirtschaft
Markt 5, 23843 Bad Oldelsoe
Tel.: 04531 504-213
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr