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Wer in Schleswig-Holstein angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser Schein wird nach Ablegung einer (Link) Prüfung beim Landessportfischerverband oder beim Landesanglerverband von der örtlichen Stadtverwaltung im Bürgerbüro ausgestellt.
Seine Gültigkeit erhält der Fischereischein durch die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe, die als Jahresmarke gekauft und in den Fischereischein geklebt wird. Ohne dieser Abgabe ist der Schein ungültig.
Fischereischeine, die vor 1983 ausgestellt wurden, können nur bei Vorlage einer Prüfungsbescheinigung umgetauscht werden.
Gültige Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden anerkannt.
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Fischereischein, wenn sie von einem volljährigen Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Rechtliche Grundlagen:
Landesfischereigesetz, Durchführungsverordnung und Ausführungsanweisungen
Zuständige Stelle:
Bürgerbüro
Anschrift: Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 504-320 + 322 + 323
Öffnungszeiten:
Montag 8–16 Uhr Mittwoch 7–12 Uhr Donnerstag 8–18 Uhr Dienstag und Freitag 8–12 Uhr