Bauaufsicht
Der Aufgabenbereich umfasst alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung, Änderung und der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen - und damit auch für Baugenehmigungen. Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, kreisfreien Städte sowie der in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten Städte.
Die Bauaufsicht der Stadt Bad Oldesloe ist nur für das Gebiet der Stadt Bad Oldesloe (PLZ 23843) mit den zugehörigen Ortsteilen: Altfresenburg, Blumendorf, Glinde, Neufesenburg, Poggensee, Rethwischfeld, Schadehorn, Seefeld, Sehmsdorf, Wolkenwehe zuständig.
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Die Bauaufsicht des Kreises Stormarn ist zuständig für das Kreisgebiet (von Ammersbek über 21509 Glinde, Reinfeld bis Zarpen), mit Ausnahme der Städte Ahrensburg, Bad Oldesloe und Reinbek.
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