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Gartenmüll gehört nicht über'n Zaun
Was bewirken Gartenabfälle in der Landschaft
Gartenabfälle ersticken die ursprüngliche und typische Pflanzenwelt.
Änderung der Nährstoffbedingungen
Die natürlichen Standortbedingungen an der betroffenen Stelle werden durch die nährstoffreichen Abfälle entscheidend verändert. Anstelle der ursprünglichen Pflanzen breiten sich höher wüchsige Arten wie Brennessel, Goldrute und Giersch aus, die an einen hohen Stickstoffgehalt des Bodens besonders gut angepaßt sind. Niedrig wüchsige Arten der Krautzone wie Buschwindröschen, Scharbockskraut und Veilchen werden unterdrückt.
Aussaat nicht standortgemäßer Pflanzen
Die Abfälle können Samen von Gartenblumen oder ausländischen Zierpflanzen enthalten. Wenn diese keimen, können sie auch die umgebenden heimischen Kräuter verdrängen. Dies gilt beispielsweise für Rudbeckien, Gilbweiderich, Goldrute oder Quecke.
Langfristig kann dies zu einer Beschränkung des Nahrungsangebotes für Vögel und Insekten führen.
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Da es sich um eine nicht sachgemäße Abfallbeseitigung handelt, entstehen unangenehme Gerüche und das Landschaftsbild wird beeinträchtigt.
Mit einem einzelnen Tannenbaum oder ein paar Eimern Rasenschnitt beginnt eine Entwicklung, die zu einer Müllkippe führen kann, auf die dann alle Arten von Zivilisationsmüll verbracht werden.
Kompost
Jeder, der einen Garten hat, sollte auch die Möglichkeit des Kompostierens nutzen. Schon auf einer Fläche von 2 m² können Sie aus Küchenabfällen, Laub, Strauchwerk und Rasenschnitt wertvollen Humus gewinnen.
Die mineralstoffreiche Komposterde ersetzt damit Dünger und Torf im Garten.
Zulässige Entsorgung von Gartenabfällen
Die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH stellt „Bio Tonnen” zur Verfügung.
Am Recyclinghof in der Elly-Heus-Knapp-Straße 11, können Grünabfälle abgegeben werden.
mehr... (Abfallwirtschaft Südholstein, externer Link)
Während der städtische Bauhof derartige private Müllablagerungen beseitigt, bleiben andere Aufgaben unerledigt.
Die Beseitigung ungenehmigter Müllablagerungen macht jährlich 30.000 € im städtischen Haushalt aus, die von Steuergeldern bezahlt werden müssen.
Fachbereich Bauamt
Tiefbau
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-904
E-Mail: info@badoldesloe.deTel.: 04531 504-462
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 8–12 Uhr
Donnerstag 14.30–17 Uhr